Voraussetzungen zur Heilpraktiker-Ausbildung
Es sind Menschen unterschiedlicher Vorbildung, Berufs- und Altersgruppen. Es ist die Berufung, die sie antreibt und motiviert, diesen einzigartigen Weg im Dienst am Mitmenschen zu gehen, in einem sozialen Beruf mit hoher Verantwortung. Doch die Motivation alleine reicht nicht, um Heilpraktiker zu werden. Neben persönlichen Voraussetzungen, gibt es noch staatliche Anforderungen für die abschließende Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Persönliche Voraussetzungen zur Heilpraktikerausbildung
Helfen können, das Vertrauen der Patienten erleben, ihre Leiden, Hoffnungen und Freude teilen, sind die häufigsten Beweggründe, Heilpraktiker zu werden. Neben der großen Neigung Mitmenschen helfen zu wollen, sollte ein ausgeprägtes Interesse an der Naturheilkunde und die Leidenschaft für die Philosophie und Ethik des Heilpraktiker-Berufs vorhanden sein. Sie sollten sich außerdem der Verantwortung, die mit dem Beruf einhergeht, bewusst sein – andere Menschen vertrauen Ihnen ihre Gesundheit an. Die abschließende amtsärztliche Überprüfung ist keineswegs einfach. Um die anspruchsvolle Ausbildung zu bewältigen und die Prüfung zu bestehen, sollten Sie eine große Portion Fleiß, Selbstdisziplin und Ehrgeiz mitbringen.
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztlichen Heilpraktikerprüfung
Zwar ist die Ausbildung selbst nicht staatlich geregelt, dennoch haben die Behörden die Voraussetzungen für den Heilpraktiker-Beruf genau festgelegt. So müssen vor Abschluss der amtsärztlichen Überprüfung folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestalter: 25 Jahre
- Hauptschulabschluss
- Aktuelles ärztliches Zeugnis über geistige, gesundheitliche und sittliche Eignung zur Berufsausbildung und -ausübung
- Aktuelles amtliches Führungszeugnis ohne Vorstrafeneintrag
- EU- und ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt
Die schriftliche Prüfung wird zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst, durchgeführt – die mündliche Prüfung in Absprache mit der Amtsstelle.
Die Zulassungsprüfung wird nur in deutscher Sprache durchgeführt. Im Zulassungsverfahren für Heilpraktiker (DVO zum HeilprG) weist der Antragsteller in einer 2-stündigen Multiple-Choice-Prüfung ("Amtsarztprüfung") und nachfolgender mündlich-praktischen Prüfung nach, dass er keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellt. Die Bundesländer haben sich auf konkrete Themen und identische Prüfungen geeinigt.
Zu den Prüfungsthemen gehören:
- Berufs- und Gesetzeskunde
- Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Heilpraktiker-Methoden
- Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
- Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, Herz- und Kreislauferkrankungen, degenerativen und übertragbaren Krankheiten, bösartigen Neubildungen sowie schwerwiegenden seelischen Krankheiten
- Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
- Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung
- Praxishygiene
Sind die Prüfungen bestanden und ist das 25. Lebensjahr erreicht, wird die Zulassungsurkunde ausgestellt. Die Erlaubnis gilt ohne zeitliche Beschränkung für die gesamte Bundesrepublik.
In der Prüfung nicht erfolgreiche Kandidaten können – bei aller Enttäuschung – dennoch guten Mutes bleiben: Die Prüfung kann so oft wie nötig wiederholt werden.
Es gibt jedoch keinen "amtlichen" Prüfungsfragenkatalog, der – in Analogie zum Führerschein – sämtliche mögliche Fragen enthält. Diese werden stets neu konzipiert und zusammengestellt. Deshalb nützen "garantiert erfolgreiche Prüfungsschnellkurse" oder "Fernkursangebote", die allenfalls an der Oberfläche kratzen, kaum. Zum Erfolg führt allein eine anspruchsvolle Ausbildung an einer seriöse Heilpraktikerschule.